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FEHLERTEUFEL

 
Für Sie unterwegs… in Berlin zur Verhandlung des Vertrags zur erweiterten Versorgungsverantwortung nach §125a SGB V, der sogenannten Blankoverordnung. Thema heute war die Durchführung der Evaluation, die den Vertragspartnern gesetzlich vorgegeben ist. Es muss geklärt werden, was genau unter den gesetzlichen Formulierungen zu verstehen ist, was und wie evaluiert wird sowie eine Regelung der Kostenübernahme. Morgen werden Maßnahmen zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Mengenausweitung besprochen. Der DVE wurde von Yvonne Görmar (Referat Praxen), Andreas Hörstgen (Geschäftsführer), Bettina Simon (Vorstandsmitglied Versorgung und Kostenträger), Birthe Hucke (Vorstandsmitglied Standards und Qualität) und Stephanie Kobel (Praxisinhaberin und Mitglied der Bundesverhandlungskommission) vertreten.