Am 08. Juli hat der Wissenschaftsrat (WR) in einer Pressekonferenz seine Empfehlung bekanntgegeben, dem Promotionskolleg NRW (PK NRW) das Promotionsrecht zu verleihen.
Die Landesregierung wird die umfangreiche Stellungnahme des Wissenschaftsrats nun auswerten und die Verleihung des Promotionsrechts prüfen.
Aktuell sind an den Fachhochschulen in NRW ausschließlich kooperative Promotionen mit Universitäten möglich. Die Verleihung des Promotionsrechts durch das Ministerium würde den Hochschulen Promotionen nach eigenem Promotionsrecht erlauben. In das PK NRW eingebunden sind 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, es dient der Vernetzung und bietet berufliche Perspektiven, z.B in der anwendungsbezogenen Forschung. Insgesamt acht thematisch organisierte Abteilungen bilden den Kern des Kollegs.
Die Abteilung zum Thema „Soziales und Gesundheit“ setzt folgende inter- und transdisziplinär angelegte und Forschungsschwerpunkte (s.u.)
- Sozial- und Gesundheitspolitikforschung
- Versorgungsforschung,
- Professions- und Professionalisierungsforschung sowie
- Ungleichheits-, Teilhabe- und Partizipationsforschung.
Das Themenfeld vereint Disziplinen wie beispielsweise Politikwissenschaft, Soziologie, Erziehungswissenschaft, Disability Studies, Sozialmedizin, Sportwissenschaft, Hebammenwissenschaft, Rehabilitationswissenschaft und Therapiewissenschaft (Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie).
Voraussichtlich schon ab Herbst 2022 will die Abteilung das strukturierte Promotionsprogramm 'Gestaltung sozialen und gesundheitlichen Wandels' anbieten.
Weitere Informationen:
Stellungnahme des WR: www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9860-22.html
Die Homepage (im Aufbau) des Promotionskollegs NRW): www.pknrw.de
Broschüre mit Infos zur kooperativen Promotion: www.fh-aachen.de/hochschule/zentralverwaltung/dezernat-v-innovationstransfer/promovieren-an-der-fh/allgemeine-informationen-zur-kooperativen-promotion-graduierteninstitut-gi-nrw