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FEHLERTEUFEL

 

Seit 2010 gibt es BW die Möglichkeit, dass Nachwuchswissenschaftler:innen der HAW an einer Universität im Rahmen von Kooperativen Promotionskollegs promovieren können. 2014 war BW das erste Land, das eine Klausel im Hochschulgesetz verankert hat, die es möglich machte, Zusammenschlüssen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaft (HAW) das Promotionsrecht zu geben. Durch die nun erfolgte Gründung eines Promotionsverbands, wird es möglich, Doktorgrade künftig an den HAWen zu verleihen. Wissenschaftsministerin Theresa Bauer sieht dadurch die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung für forschungsstarke Absolvent:innen und eine Stärkung der HAW als Institution. Insgesamt 24 Hochschulen gehören dem neugegründeten Promotionsverband an. Ein wissenschaftlicher Beirat wird die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die dafür notwendigen Qualitätsstandards aufweist.. Die neue Verordnung muss noch im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtags beschlossen werden. Noch im September soll dann das Promotionsrecht an den Promotionsverband verliehen werden.

 

Weitere Informationen: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/Anlagen_PM/2022/082_PM_MWK_Promotionsrecht_f%C3%BCr_HAW.pdf