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FEHLERTEUFEL

 

Der DVE hatte zum Thema Masernschutzgesetz bereits mehrfach informiert. Heute erinnern wir daran, dass alle nach 1970 geborenen Beschäftigten, die bereits vor dem 1. März 2020 im Betrieb eingestellt wurden, nun bis zum 31. Juli 2022 gegen Masern geimpft oder immun sein müssen. Das Gesetz dazu gilt für medizinische Einrichtungen, Praxen, Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen und war bereits am 1. März 2020 in Kraft getreten.


Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den Betrieben tätig waren und noch sind, müssen bis zum 31. Juli 2022 der Leitung des Betriebes einen Nachweis der vollständigen Impfung oder einer Immunität vorlegen.


Das bedeutet: es müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen, sind von den Regelungen ausgenommen.


Die Masern-Schutzimpfung wird seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen; in der DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Personen, die vor 1971 geboren wurden, haben somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masern-Erkrankung (sog. Wildvirus-Erkrankung) durchgemacht und sind durch diese immun.


Wenn kein Nachweis vorgelegt wird, gelten hier besondere Regelungen für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 bereits im Betrieb tätig waren. Wenn diese Personen bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Juli 2022 keinen Nachweis vorgelegt haben, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Bei diesen Personen kann das Gesundheitsamt im Einzelfall entscheiden, ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/