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FEHLERTEUFEL

 
Entgegen dem Wunsch des DVE konnten noch keine Verhandlungstermine für eine Erhöhung der Vergütung ab dem 1. Januar 2023 mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden. Wie bereits berichtet, hat der DVE frühzeitig im April die Vergütungsvereinbarung gekündigt, um für die erwartungsgemäß schwierigen Preisverhandlungen ausreichend Zeit zu haben. Erklärtes Ziel des DVE ist es, dass zum Jahreswechsel neue Preise verhandelt und vereinbart oder durch einen Schiedsspruch festgelegt wurden.

Nach Vertragsvorgabe (Anlage 2 des Vertrags, Absatz 8) müssen allerdings beide Berufsverbände die Vergütungsvereinbarung kündigen, damit der GKV-Spitzenverband zur Verhandlung verpflichtet ist. Diese Kündigung ist seitens des BED bis heute noch nicht geschehen. Der DVE hat deshalb Mitte Juli den Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) schriftlich aufgefordert, eine eigene Kündigung zu verfassen oder mit dem DVE eine gemeinsame Kündigung aufzusetzen.
Erst wenn beide Verbände gekündigt haben, können die Gespräche starten. Eine Verhandlung ist der einzige Weg zu neuen Preisen – und dies ist eine Aufgabe, die von allen als maßgeblich anerkannten Verbänden wahrgenommen werden muss.

Die neuen Preise müssen dringend pünktlich zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die völlig unzureichende Vergütungserhöhung von 5,85 % ab dem 1. Januar 2022 wurde per Schiedsspruch durch die Schiedsstelle festgelegt. Die befristete Erhöhung von 11,7 % von Januar bis September 2022 (als Ausgleich für die lange Laufzeit des Schiedsverfahrens) waren hier nur ein kleines Trostpflaster. Auch angesichts der aktuell gestiegenen Energie- und Betriebskosten in den Praxen sind die derzeit gültigen Preise nicht geeignet, eine wirtschaftliche Führung der ergotherapeutischen Praxen zu gewährleisten.

Auch die Diskussionen in der Gesundheitspolitik rund um die „leeren Kassen der Krankenkassen“ und evtl. durch die Regierung einzuleitende Sparmaßnahmen unter anderem im Heilmittelbereich lassen nur eine Schlussfolgerung zu: jede Verzögerung bei der nächsten Vergütungserhöhung trifft die Praxen unmittelbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz! Eine zeitliche Verzögerung führt dazu, dass die alten Preise über den 1. Januar 2023 hinaus gelten und es zu vermeidbaren „Nullrunden“ für die selbständigen Ergotherapeut:innen kommt.