Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste des langfristigen Heilmittelbedarfs um weitere Diagnosen ergänzt, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Es handelt sich um neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen. Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich ab 1. Januar 2023 der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Ergotherapie kann dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden. Unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der fortlaufend benötigten Heilmitteltherapie werden mit der Anerkennung des langfristigen Bedarfs vermieden.
Den kompletten Beschlusstext zu den Diagnosen und den Diagnosegruppen der Heilmittel finden Sie hier: https://www.g-ba.de/beschluesse/5624/
Der Beschluss ist vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Im Stellungnahmeverfahren hat der DVE gemeinsam mit den SHV-Verbänden unter anderem beantragt, dass auch schwere psychische Erkrankungen wie die F20.- (Schizophrenie) und die F32.2 (schwere depressive Episode) in der Liste aufgenommen werden. Dies ist zum widerholten Male vom G-BA abgelehnt worden. Es wird kein Anhaltspunkt für eine längerfristige ergotherapeutische Behandlungsnotwendigkeit von über einem Jahr gesehen und es sei auch keine Erschwernis in der Versorgung der psychisch Erkrankten mit Ergotherapie im ambulanten Bereich bekannt.