Die PostbeamtenKK übernimmt jeweils die Heilmittelpositionsnummern für telemedizinische Leistungen in ihrer Preisliste analog den vorliegenden Positionsnummern in der GKV-Vergütungsliste. Die Vergütung der einzelnen Einheit richtet sich nach den regulären Vergütungen der PostbeamtenKK für in Präsenz erbrachte Leistungen – es sind also die gleichen Preise.
Die ergotherapeutischen Leistungen können ab dem 1. Oktober 2022 telemedizinisch erbracht werden. Die aktualisierte Preisliste der PostbeamtenKK ist auf der DVE-Homepage im Downloadbereich unter „Preisvereinbarungen“ zu finden.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze der telemedizinischen Leistungen nach § 125 Absatz 1 SGB V. Beachten Sie dazu auch die beiden neuen Merkblätter zur Telemedizin in der Ergotherapie für DVE-Mitglieder im Downloadbereich unserer Homepage.