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FEHLERTEUFEL

 
Für die Mitgliedergruppe A der Postbeamtenkrankenkasse verhandelt der DVE auf der Grundlage eines Rahmenvertrages seit vielen Jahren die Vergütungsvereinbarung. Im Zuge der kürzlich für die gesetzlich Versicherten abgeschlossenen Vereinbarung zur Telemedizin in der Ergotherapie, konnte der DVE mit seinem Vertragspartner PostbeamtenKK auf einem unkomplizierten Weg die Telemedizin für die Mitgliedergruppe A erreichen.

Die PostbeamtenKK übernimmt jeweils die Heilmittelpositionsnummern für telemedizinische Leistungen in ihrer Preisliste analog den vorliegenden Positionsnummern in der GKV-Vergütungsliste. Die Vergütung der einzelnen Einheit richtet sich nach den regulären Vergütungen der PostbeamtenKK für in Präsenz erbrachte Leistungen – es sind also die gleichen Preise.
Die ergotherapeutischen Leistungen können ab dem 1. Oktober 2022 telemedizinisch erbracht werden. Die aktualisierte Preisliste der PostbeamtenKK ist auf der DVE-Homepage im Downloadbereich unter „Preisvereinbarungen“ zu finden.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze der telemedizinischen Leistungen nach § 125 Absatz 1 SGB V. Beachten Sie dazu auch die beiden neuen Merkblätter zur Telemedizin in der Ergotherapie für DVE-Mitglieder im Downloadbereich unserer Homepage.