Bereits im Sondierungsgespräch wurden der unterschiedliche Ansatz zur Berechnung und das Heranziehen unterschiedlicher Quellen für die Berechnung der Kostensteigerung deutlich. Im Verhandlungsgespräch vorigen Freitag konnten zwar Unklarheiten ausgeräumt, aber keine Annäherung zu den Daten und dem Berechnungsmodell gefunden werden. Am Ende des Tages erkannten alle Vertragspartner, dass keine Einigung erfolgen kann. Der GKV-Spitzenverband wird deshalb die Schiedsstelle anrufen und ein Schiedsverfahren beantragen.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird das Verfahren ungefähr drei Monate dauern, so dass mit einem Schiedsstellentermin und -beschluss nicht vor Ende Januar 2023 zu rechnen ist. Die jetzige Vergütungsliste gilt selbstverständlich im Jahr 2023 weiter mit den „alten“ Preisen.