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FEHLERTEUFEL

 
Man kommt sich vor wie in der Grundschule beim Schönschreiben, wenn in der ersten Zeile bei der Quittierung der Maßnahme alles ausgeschrieben werden muss. Die ergotherapeutischen Leistungen glänzen nicht gerade durch Knappheit, und wenn noch eine Thermische Anwendung im Hausbesuch dazu kommt, werden der Buchstaben viele und der Platz eng. Leider setzen die Krankenkassen derzeit vermehrt ab, wenn in der ersten Zeile nicht das steht, was lt. Vertrag da hin soll.

Daher beherzigen Sie bitte diese Hinweise: Nehmen Sie sich die Zeit, nehmen Sie einen Stift, und schreiben Sie alles sorgfältig und lesbar auf (oder kaufen Sie Stempel). Sie können, falls der Platz nicht reicht, die Spalte „Leistungserbringer“ nutzen, oder auch die 2. Zeile. Abkürzungen sind erst ab dem 2. Termin zulässig. Schreiben Sie bei jedem Termin die Maßnahme in die Zeile, Kreativität in Richtung „Stempel in der Diagonale“ oder „Senkrechte Anordnung“ ist leider kein Garant für Vergütung. Lesen Sie das Merkblatt unter V wie „Verordnung – Empfangsbestätigung“: https://dve.info/downloads/merkblaetter (bitte einloggen)