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FEHLERTEUFEL

 
Zum Hintergrund: Das Pflegebudget ist für pflegebezogene Tätigkeiten gedacht und richtet sich an die pflegerischen Berufsgruppen. Die übrigen Berufsgruppen spielen nur dann eine Rolle, wenn sie einen „pflegeentlastenden Beitrag“ liefern. Ergotherapiestellen an sich werden nicht über das Pflegebudget finanziert. Für die Finanzierung und Festsetzung von Ergotherapiestellen in Kliniken gibt es keine rechtliche Grundlage, allenfalls indirekt durch die Festschreibung von einzelnen therapeutischen Leistungen im Rahmen einzelner Fallpauschalen (OPS-Ziffern). Von daher ist das Thema der Stellenfinanzierung in Kliniken grundsätzlich wichtig, steht aber nicht direkt im Zusammenhang mit dem Pflegebudget bzw. den aktuellen Änderungen im Pflegebudget. Denn die jetzige Änderung im Pflegebudget will „pflegeentlastenden Anteile durch andere Berufsgruppen“ aufheben.

Hebammen dagegen sind in den Komplexleistungen (OPS) nicht wirklich abgebildet und haben von dem „Pflegebudget“ bisher offensichtlich sehr profitiert. Zudem sind sie sehr viel mehr an pflegerischen oder pflegeentlastenden Maßnahmen beteiligt bzw. besetzen Stellen, die alternativ auch von Pflegenden besetzt werden können.

Aus unserer Perspektive ist das Thema „Personalbudget für Therapeuten in Kliniken“ ein grundlegendes Thema. Das „Pflegebudget“ ist aber nicht der Weg, sondern „nur“ ein Anlass auch unsere Bedarfe einmal mehr sichtbar zu machen. Da tun wir bereits an vielen Stellen in unserer politischen Arbeit, wie zum Beispiel in den anstehenden Gesprächen mit Politiker:innen.