In Sachsen und in Thüringen können ergotherapeutische Praxen seit 2020 die Kurzmitteilung an die behandelnden Ärzt:innen über das AOK-Plus-Serviceportal (LE-Serviceportal) elektronisch übermitteln und dies mit einem Betrag von 5,-€ in Rechnung stellen, insofern die betreffenden Klient:innen bei der AOK Plus versichert sind. Die bisherige Gebührenpositionsnummer 59922 ist dafür ab dem 1. Februar 2023 nicht mehr nutzbar, weil sie im Bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummernverzeichnis anderweitig belegt wurde.
Deshalb wurde für die Abrechnung der Vergütung des elektronischen Therapieberichts eine neue Gebührenpositionsnummer vergeben. Diese ist nach einer neuen Systematik aufgebaut und enthält Buchstaben und Ziffern. Für die Ergotherapie: BL922.
Die DVE-Mitglieder mit eigener Praxis erhalten eine separate E-Mail mit den Informationen dazu.
Übrigens: Die Teilnahme an dem elektronischen Verfahren zur Übermittlung der Mitteilung an den Arzt ist absolut freiwillig! Es können auch weiterhin die gewohnten Übermittlungswege wie Fax, verschlüsselte E-Mail oder Post, bzw. die persönliche Übergabe (durch die Klient:innen oder die Leistungserbringer:innen) genutzt werden.