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FEHLERTEUFEL

 

Die gestrige Sitzung der Schiedsstelle Heilmittel in Berlin wurde nach 11 Stunden intensiver Arbeit mit einem Vergleich zwischen den Vertragspartnern beendet. Der DVE war vor Ort mit seinen beiden Schiedspersonen sowie vier Vertreter:innender DVE-Bundesverhandlungskommission und seinem Rechtsbeistand Professor Wigge beteiligt.

Die Vergütungen werden linear über alle Positionen um 9,48% erhöht. Bei den Hausbesuchspauschalen wird die Erhöhung auf 18,96 % verdoppelt. Die neue Vergütungsliste hat eine Laufzeit vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 und die neuen Preise können für alle Behandlungen (Therapietermine) ab dem 01.04.2023 abgerechnet werden – die sogenannte Splitting-Regel.

Der Schienenschwellenwert wird auf 400,00€ angehoben, damit die Versorgung der Klient:innen bspw. nach einer Handoperation mit einer ergotherapeutischen Schiene erheblich beschleunigt wird. Die Mindestangaben durch die Therapeut:innen in einem Kostenvoranschlag werden nun auch in der Anlage Vergütung aufgenommen, um hier für Klarheit zu sorgen.

Nachdem Anfang November 2022 die Vertragsparteien die Verhandlung zur Vergütungserhöhung für gescheitert erklärten, wurden in den letzten Monaten zunächst die verschiedenen Forderungen an die Schiedsstelle schriftlich gestellt und ausgetauscht. In der gestrigen Sitzung hatten alle Vertragspartner die Gelegenheit ihren Standpunkt im Einzelnen zu erläutern und insbesondere den Unparteiischen der Schiedsstelle darzulegen. 

Alle zugelassenen DVE-Mitglieder werden separat per E-Mail verständigt, sobald der endgültige Text der Vereinbarung vorliegt. Eine Vereinbarung in der Schiedsstelle entspricht einem Verhandlungsergebnis und wird von allen Vertragspartnern unterzeichnet.