Die Änderungsvereinbarung zur Anlage 2 - Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024. Die neuen Vergütungssätze können für alle Behandlungen (Therapietermine), die ab dem 01.04.2023 erbracht werden, abgerechnet werden (Splittingverfahren).
Die neuen Vergütungssätze können frühestens ab dem 15.04.2023 abgerechnet werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie fertige Verordnungen, auch wenn diese nur einzelne Termine mit den neuen Preisen enthalten, nicht vor dem 15.04.2023 an die Kassen oder Ihr eigenes Abrechnungszentrum versenden!
Der Schwellenwert für die Ergotherapeutische Schiene wurde auf 400,00€ angehoben, damit die Versorgung der Klient:innen beispielsweise nach einer Handoperation mit einer Ergotherapeutischen Schiene erheblich beschleunigt wird. Die Mindestangaben durch die Therapeut:innen in einem Kostenvoranschlag werden nun auch in der Anlage Vergütung aufgenommen, um hier für Klarheit zu sorgen.
Ein Muster für den Kostenvoranschlag einer Ergotherapeutischen Schiene finden Sie auf unserer Homepage auf der letzten Seite des Merkblattes „Schienenversorgung“: https://dve.info/downloads/merkblaetter
Die Änderungsvereinbarung zur Anlage 2 - Vergütungsvereinbarung finden Sie ebenfalls auf der DVE-Homepage:
https://dve.info/downloads/preisvereinbarungen