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FEHLERTEUFEL

 

Nach intensiver Verhandlung hat der DVE mit den Unfallversicherern einen neuen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag tritt am 1. April 2023 in Kraft und gilt sowohl für die gewerblichen als auch für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – unsere Verhandlungspartner sind die DGUV und die SVLFG.

Der bisherige Vertrag wurde 2010 abgeschlossen und es bedurfte nach über 10 Jahren weitgehender Änderungen im Vertragstext als auch in der Leistungsbeschreibung und dem Verordnungsvordruck. Im Vertrag hat es in erster Linie eine Ergänzung der Zulassungskriterien sowie Veränderungen zum Behandlungsbeginn, Unterbrechungsregelungen und Änderungsmöglichkeiten auf dem Verordnungsvordruck gegeben.

Den Vertrag mit finden Sie auf der DVE-Homepage:
https://dve.info/downloads/rahmenvertraege
Bitte lesen Sie sich den Vertrag mit seinen Anlagen genau durch!

Die Merkblätter des DVE, die sich auf die DGUV/SVLFG beziehen, werden in den nächsten Wochen überarbeitet und im Downloadbereich der Homepage wie gewohnt zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zum Vertragstext gibt es auch einen Fragen-Antworten-Katalog (FAK), der gemeinsam mit den Vertragspartnern formuliert wurde. Er enthält die ersten Hinweise auf die für Sie wichtigen Änderungen. Auch diesen finden Sie auf der DVE-Homepage unter https://dve.info/downloads/rahmenvertraege

Um einen Überblick über die Veränderungen im Vertrag DGUV/SVLFG zu erhalten laden der Fachausschuss Selbstständige und die Bundesverhandlungskommission (BVK) Sie zum WebTalk ein. Dieser findet am 13. April 2023 ab 19 Uhr und als Wiederholung am 09. Mai 2023 ab 19 Uhr statt.
Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht notwendig. Der Link wird rechtzeitig hier veröffentlicht: https://dve.info/service/webtalk-bvk