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FEHLERTEUFEL

 
Ab sofort ist das Antragsportal zur Beantragung der pauschalen Abgeltung der Kosten für die telemedizinische Leistungserbringung freigeschaltet und die ergotherapeutischen Praxen können über das Antragsportal ihre Anträge stellen.
Das Antragsportal und Hinweise zur Beantragung der 1000,-€ Pauschale finden Sie unter: https://antraege.gkv-spitzenverband.de/

Ausgleichsfähig sind die Kosten für die Anschaffung von Hardware (Tablets, Laptops, Kameras, Mikrofone usw.), sowie die Kosten für den Vertrag mit dem zertifizierten Videodienstanbieter.
Die Registrierung erfolgt über das IK-Zeichen der zugelassenen Praxis. Beantragt wird jeweils einmal jährlich die Pauschale für 2023, 2024 und 2025. Die Auszahlung durch den GKV-SV erfolgt je im Folgequartal des Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Vereinbarung zur Finanzierungspauschale Teletherapie finden Sie auf der DVE-Homepage im Downloadbereich bei den Rahmenverträgen. Lesen Sie auch das Merkblatt des DVE „Teletherapie – Vertragliche Grundlagen“.