Das Antragsportal und Hinweise zur Beantragung der 1000,-€ Pauschale finden Sie unter: https://antraege.gkv-spitzenverband.de/
Ausgleichsfähig sind die Kosten für die Anschaffung von Hardware (Tablets, Laptops, Kameras, Mikrofone usw.), sowie die Kosten für den Vertrag mit dem zertifizierten Videodienstanbieter.
Die Registrierung erfolgt über das IK-Zeichen der zugelassenen Praxis. Beantragt wird jeweils einmal jährlich die Pauschale für 2023, 2024 und 2025. Die Auszahlung durch den GKV-SV erfolgt je im Folgequartal des Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Vereinbarung zur Finanzierungspauschale Teletherapie finden Sie auf der DVE-Homepage im Downloadbereich bei den Rahmenverträgen. Lesen Sie auch das Merkblatt des DVE „Teletherapie – Vertragliche Grundlagen“.