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FEHLERTEUFEL

 

Am 06.06.2023 fand die letzte Verhandlungsrunde in Berlin zur „Blankoversorgung“ zwischen DVE, BED und dem GKV-Spitzenverband statt. Hierbei ging es konkret um die „Big Points“ der vertraglichen Ausgestaltung bei dieser neuen Form der Regelversorgung.

Im Einzelnen gehörten dazu:

  1.  die Aushandlung der von Beginn an einzubeziehenden Diagnosegruppen, ebenso wie die
  2.  pauschalierte Vergütung des mit der Versorgung einhergehenden erhöhten Dokumentatinsaufwandes,
  3.  die konkreten Stellschrauben eines Ampelsystem zur Vermeidung unverhältnismäßiger Mengenausweitung bezogen auf den einzelnen Versicherten,
  4.  sowie die Höhe der Vergütungsabschläge bei Überschreitung der roten Ampel

BED und DVE konnten sich auf eine gemeinsame Position verständigen und haben diese dem GKV-SV unterbreitet. So besteht nun Konsens bei allen drei Vertragspartnern, dass in jedem Fall drei Diagnosegruppen zum Start der Blankoversorgung miteinbezogen werden.

Darüber hinaus stimmt der GKV-Spitzenverband einer separaten Vergütung für den erhöhten Dokumentationsaufwand in Form einer ergotherapeutischen Analyse mit eigener Positionsnummer zu.

Die grundsätzliche Vergütung der therapeutischen Leistung nach §125a wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verhandlungsverlauf diskutiert.

Einigkeit besteht zudem darüber, dass die Flexibilität der Blanko-Versorgung den zugelassenen Leistungserbringenden ermöglichen soll, die Therapie für die Versicherten bedarfsgerechter zu gestalten. Zugleich sind unwirtschaftliche Leistungserbringung sowie unverhältnismäßige Mengenausweitung je Versicherten zu vermeiden. So haben sich die Vertragspartner auf ein „Ampelsystem“ verständigt. Das Ampelsystem harmonisiert die flexible und selbstverantwortliche Therapiegestaltung mit der Vermeidung unwirtschaftlicher Leistungserbringung. Zu den Details werden DVE und BED im fortgeschrittenen Verhandlungsverlauf noch ausführlich berichten.

Im Detail sind zwar noch sehr viele Punkte zwischen den Vertragspartnern zu regeln, aber der jetzt erzielte Konsens bedeutet einen großen Schritt nach vorne für den Start und die erfolgreiche Umsetzung der Blankoversorgung. Die nächste Verhandlung mit dem GKV-SV findet bereits am 29.6. statt.