Wie immer gilt diese sowohl für die gewerblichen als auch für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Es erfolgt ab dem 1. August eine lineare Erhöhung. Das bedeutet, dass alle Positionen um 4,5% gleichmäßig steigen, der Schwellenwert für die ergotherapeutische Schiene wird auf 400 Euro festgelegt.
Dieser Zwischenschritt ist notwendig, weil mit den neuen Preisen bei den gesetzlichen Krankenkassen (seit 01.04.2023) die Gebühren der Unfallkassen im Vergleich zur GKV niedriger sind. Da die derzeitigen Preisverhandlungen noch etwas Zeit brauchen, haben sich die Vertragspartner zu dieser Zwischenlösung entschieden.
Die Vergütungsliste wird allen DVE-Mitgliedern mit eigener Zulassung per E-Mail direkt zugesendet. Zusätzlich wird die Gebührenliste auf der Homepage für DVE-Mitglieder nach dem Login hier hinterlegt: https://dve.info/downloads/preisvereinbarungen
Die neuen Beträge können abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung einer Verordnung nach dem 31.07.2023 abgegeben wurde. In diesem Fall wird die Verordnung komplett nach den neuen Gebühren abgerechnet.
Wir danken allen Mitgliedern für ihre Unterstützung und sind bei Fragen gerne für Sie da.