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FEHLERTEUFEL

 

Der Gesetzgeber sieht seit 2022 vor, dass die Daten aller GKV-zugelassenen Praxen in einem Heilmittelleistungserbringerverzeichnis des GKV-Spitzenverbands für die Versicherten zu veröffentlichen sind. Deshalb sind Ergotherapie-Praxen verpflichtet, die notwendigen Daten an die jeweils zuständige ARGE Heilmittel zu übermitteln.
Bisher sind dieser Notwendigkeit erst knapp 30 Prozent der zugelassenen Praxen nachgekommen.

Damit die Versicherten ein nutzbares Tool zur Suche nach einer Praxis erhalten, in dem die Leistungserbringenden aller Heilmittelbereiche korrekt und vollständig dargestellt sind, werden die Kontaktdaten bei der zuständigen ARGE durch die Praxis eingereicht bzw. vervollständigt oder korrigiert. Der GKV-Spitzenverband hat einheitliche Meldebögen zur Generierung dieser Daten erstellt. Der DVE hat diesen Bogen seinen Mitgliedern bereits zugesendet.

Die für Sie am Standort Ihrer Praxis zuständige ARGE finden Sie hier: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/zulassende_stellen/zulassungsstellen
Leistungserbringende, für die eine vom Verband der Ersatzkassen (vdek) geführte ARGE zuständig ist, nutzen digital das Zulassungsportal des vdeks unter dem Link https://www.zulassung-heilmittel.de/

Zusätzlich erinnert der DVE daran, dass eine vertragliche Pflicht zur Meldung des therapeutischen Fachpersonals besteht und diese Daten umgehend für neues Personal bzw. bei Kündigung von Personal zu übermitteln sind.