Mit dem Bundesteilhabepreis werden einmal im Jahr Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Aufgabe, den vom BMAS ausgelobten Preis auszuschreiben. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen Fachjury bestimmt.
Die Beteiligung am Bundesteilhabepreis 2023 mit dem Thema „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ ist bis 20. Dezember 2023 möglich.
Details finden Sie hier.