Mit dem neuen Vertrag mit den Unfallkassen (DGUV/SVLFG) vom 1. April 2023 wurden die überarbeiteten neuen Verordnungsvordrucke für Unfallverletzte gültig. Die Durchgangsätzinnen und -ärzte erhielten eine großzügige Übergangszeit bis zum 31. Oktober, um noch vorhandene „alte“ Verordnungsvordrucke zu nutzen.
Die Unfallkassen haben den DVE nun darüber informiert, dass die Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres, den 31.12.2023, verlängert wurde. Für Ergotherapeut:innen in eigener Praxis bedeutet das, es können weiterhin die alten Verordnungsvordrucke angenommen werden – die Praxen genießen hier Vertrauensschutz. Es ist trotzdem selbstverständlich darauf zu achten, dass alle gemäß dem Vertrag notwendigen Angaben auf der Verordnung vorhanden sind