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FEHLERTEUFEL

 

Der Vertrag über die erweiterte Versorgungsverantwortung für die ambulante ergotherapeutische Behandlung ist nun endgültig festgelegt worden. Er tritt zum 1. April 2024 in Kraft.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2023 fand die Sitzung der Schiedsstelle zum Vertrag Blankoverordnung in der Ergotherapie statt und die Stellungnahme der kassenärztlichen Bundesvereinigung (gemäß § 125a SGB V) wurde im Anschluss gewürdigt.

Die Ergotherapie ist damit der erste Heilmittelbereich, dem eine flexiblere Versorgung der Klient:innen mit mehr eigener Verantwortung zur Gestaltung der Therapie ermöglicht wird! Weiterhin bleibt es bei einer Verordnung durch die Ärzt:innenoder Psychotherapeut:innen. Im Gegensatz zu den regulären Verordnungen werden aber auf dem Verordnungsblatt einige Felder leer bleiben, so dass die Ergotherapeut:innen selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungstermine bestimmen können. Diese Freiheit wird zunächst für Klient:innen mit Diagnosen der Diagnosegruppen SB 1, PS 3 und PS 4 geöffnet. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist das Ausstellen einer Blankoverordnung attraktiv, da diese bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht ins Verordnungsvolumen eingerechnet wird.

Ab sofort bietet der DVE seinen Mitgliedern abendliche WebTalks zum Thema Blankoverordnung an. Die Termine und Links sind auf der Homepage unter https://dve.info/service/webtalks zu finden. 

Der neue Vertrag ist im Downloadbereich der DVE-Homepage eingestellt. Wie gewohnt erhalten die niedergelassenen DVE-Mitglieder ein persönliches Schreiben per E-Mail mit dem Vertrag und Erläuterungen dazu. Weitere Informationen wird der DVE später über seine Merkblätter vorhalten und beim Ergotherapie-Kongress in Rostock in einer eigenen Session zur Blankoverordnung geben.