Das gilt bei dem Vorliegen der Diagnosegruppen SB 1, PS 3 und PS 4. Achten Sie darauf, dass auf dem Muster 13 im Feld „Heilmittel“ das Wort BLANKOVERORDNUNG vermerkt ist, nur dann ist es eine Blankoverordnung. Heilmittel, ergänzende Heilmittel, Behandlungseinheiten sowie Therapiefrequenz werden dagegen nicht eingetragen. Diese und viele weitere Tipps und Infos erhalten DVE-Mitglieder über das brandneue Merkblatt unter B wie Blankoverordnung hier: https://dve.info/downloads/merkblaetter
Und auch die Reihe der WebTalks der Bundesverhandlungskommission und des Fachausschuss Selbständige rund um die Blankoverordnung läuft weiter. Die nächsten Termine mit Inhalt und Zugangslinks finden Sie hier: https://dve.info/service/webtalks