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FEHLERTEUFEL

 

Ab dem 1. Mai 2024 wird ein anderes Dienstleistungsunternehmen die Heilmittel-Abrechnungen für die DAK-Gesundheit annehmen. Es handelt sich um die
GfS GmbH, Meissner Straße 197 in 01445 Radebeul, IK 661420011.
Die Datenannahme erfolgt unter:

Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend verändert. Die GfS GmbH übernimmt neben der Daten- und Belegannahme auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V für die DAK-Gesundheit.

Beachten Sie, dass

  • Die Zuständigkeit der DAVASO GmbH für die Annahme von Daten und Belegen von Heilmittelrechnungen am 30. April 2024 endet
  • Nur Abrechnungen (Daten und Belege) zu Korrekturen, die bereits der DAVASO vorgelegten Erstabrechnungen betreffen, auch nach dem 30. April 2024 noch an die DAVASO GmbH zu senden sind
  • Erstabrechnungen mit einem Datum ab dem 1. Mai 2024 von der DAVASO zurückgesendet werden müssen

Die DAK-Gesundheit wird auch die abrechnenden Stellen sowie die selbstabrechnenden Leistungserbringer:innen informieren.