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FEHLERTEUFEL

 

Die neuen Preise gelten für alle Behandlungen ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung und entsprechen den gemäß § 125 SGB V vorgesehenen angemessenen Preisen für eine wirtschaftliche Praxisführung.

Mit dieser Einigung werden erstmals die vier ergotherapeutischen Heilmittelleistungen auf denselben Minutenpreis angehoben, sodass der ergotherapeutischen Expertise unabhängig von der Heilmittelleistung, dem Klientel oder den Diagnosen derselbe finanzielle Wert beigemessen wird. Beispielsweise hat die sensomotorische Behandlung (SMP) zukünftig einen Wert von 70,36 €. 

Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) hatte zuvor bereits die Schiedsstelle angerufen und ist den letzten beiden Verhandlungsterminen ferngeblieben. DVE und GKV-SV haben daher die Schiedsstelle Heilmittel über die getroffene Einigung informiert.

Wann die neue Vergütung in Kraft tritt, hängt nun vom Fortgang des Schiedsverfahrens ab.