So wie es bereits seit dem letzten Jahr geplant war, ergänzt nun im DGUV-Vertrag unter § 8 „Vergütung“ ein neuer Absatz (1a) die Vereinbarung. Dieser besagt, dass automatisch eine Erhöhung erfolgt, wenn neue Preise mit den gesetzlichen Kassen vorliegen, jeweils mit einem Aufschlag von 7,6% auf die vergleichbaren Positionen.
Sofern und sobald eine neue Vergütung im GKV-Bereich im laufenden Schiedsverfahren erreicht wird, kann die automatische Erhöhung für die Preise der Unfallkassen gemäß der neuen vertraglichen DGUV-SVLFG-Regelung erfolgen. In diesem Fall erhalten die DVE-Mitglieder wie gewohnt eine gesonderte Nachricht inklusive der neuen Preisliste einschließlich Informationen zum Geltungsbeginn persönlich zugesendet.
Den gesamten Vertrag DGUV/SVLFG mit Anlagen finden Sie auf der DVE-Homepage: https://dve.info/downloads/rahmenvertraege
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