Dieser Verfahrensverlauf ist für den DVE ein Erfolg: Der DVE erhielt die Funktion eines Beigeladenen (nicht mehr eines Klägers) mit erheblichen Kostenvorteilen bei zugleich bestehenden Mitspracherechten im Prozess. Diese Rechte wurden von DVE-Vorstandsmitglied Bettina Simon und Verbandsjustiziarin Dr. Karin Althaus-Grewe zum Termin am 24.05.2024 wahrgenommen.
In der nächsten Woche erfolgt noch die Sitzung der Schiedsstelle zu den Preisen in der Ergotherapie. Wie berichtet hatten sich der DVE und der GKV-Spitzenverband Ende März auf eine neue Vergütungsvereinbarung geeinigt, welche angemessene Preise für eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Versorgung abbilden. Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) hatte die Verhandlungen bereits nach der ersten Verhandlungssitzung nicht weitergeführt, sondern ein Schiedsverfahren beantragt.
Das beharrliche Verhandeln des DVE mit dem GKV-Spitzenverband außerhalb gerichtlicher Verfahren war der richtige Weg, um angemessene und wirtschaftliche Preise für ergotherapeutische Leistungen zu erhalten.