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FEHLERTEUFEL

 

Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben aufgrund der aktuellen Hochwasserlage in Bayern und Baden-Württemberg für die Heilmittelerbringer in den betroffenen Regionen entsprechende Regelungen zusammengefasst, um so die Heilmittelerbringer in der aktuellen Situation zu unterstützen, damit die Behandlungskontinuität der GKV- Versicherten nicht gefährdet wird.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in diesem Zusammenhang seinen Mitgliedskassen, die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren. Die Einhaltung vertraglicher Anforderungen zu Mindestöffnungszeiten, räumlichen und sachlichen Mindestvoraussetzungen, zur Meldung von Mitarbeitenden und Maßnahmen der Qualitätssicherung werden nicht geprüft.

Ferner geben die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband Hinweise zur Abrechnung von hochwasserbedingt beschädigten oder verloren gegangenen Verordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen.
Als Grundsatz gilt, dass die Abrechnung – soweit möglich – mit den (noch) vorhandenen Originalunterlagen erfolgen soll. Sofern dies nicht möglich ist, kann je nach Betroffenheit von unterschiedlichen Ausnahmen Gebrauch gemacht werden.
Diese Ausnahmeregelungen sind bis zum 31.12.2024 befristet.

Alle DVE-Mitgliedspraxen in Bayern und Baden-Württemberg wurden im Detail bereits per Mail informiert. Sollten Sie die Mail mit dem Infopapier des GKV-Spitzenverbands nicht erhalten haben, melden Sie sich in der Geschäftsstelle des DVE.