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FEHLERTEUFEL

 

Der DVE hat mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)eine Erhöhung der Vergütung vereinbart. Ab dem 01.06.2024gelten für die direkte Abrechnung (Sachleistungsprinzip) die neuen Preise. Auch hier gilt der Tag der Leistungserbringung für die Gültigkeit der neuen Preise (Splittingregel).

Und Achtung: Die neuen Vergütungssätze können frühestens ab dem 01.07.2024 zur Abrechnung eingereicht werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie fertige Verordnungen, auch wenn diese nur einzelne Termine mit den neuen Preisen enthalten, nicht vor dem 01.07.2024 an die PBeaKK oder Ihr eigenes Abrechnungszentrum versenden.

Nach wie vor können Sie unkompliziert und rechtssicher Ihre erbrachten Leistungen nach der neuen Vergütungsvereinbarung direkt mit der PBeaKK abrechnen (Sachleistungsprinzip).
Sollten Sie sich aber dafür entscheiden, selbst kalkulierte private Preise mit Versicherten der Gruppe A der PBeaKK zu vereinbaren, dann ist zu beachten, dass die Versicherten durch Sie über die Abrechnung als Selbstzahler aufgeklärt werden müssen (vor allem, dass die Versicherten gegebenenfalls selbst Aufzahlungen zu leisten haben).

DVE-Mitglieder mit eigener Praxis erhalten separat in der nächsten Woche die neue Preisliste PostbeaKK mit Informationen per E-Mail zugesendet. Die Preisliste ist noch in der Abstimmung zwischen DVE und Postbeamtenkrankenkasse.

Und noch ein wichtiger Hinweis: der DVE wird mit seinem Vertragspartner Postbeamtenkrankenkasse Gespräche zu einer Umsetzung von Kriterien der für den GKV-Bereich gültigen Blankoverordnung führen. Derzeit ist eine Umsetzung der Blankoverordnung für Versicherte (Gruppe A) der PostbeaKK nicht möglich, da es keine vertragliche Grundlage gibt und für diese Versicherten der § 125a SGB V nicht greift.