Über den Innovationsfonds können nun weiterhin neue Versorgungsansätze erprobt und Erkenntnisse generiert werden, die die gesetzliche Krankenversicherung verbessern. Die Entfristung dieses wichtigen Fördertopfs über das Jahr 2024 hinaus ist angesichts knapper Ressourcen keine Selbstverständlichkeit.
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Darüber hinaus wurden am 22. März vier neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht und weitere für das 2. Quartal angekündigt. Mehr Informationen dazu: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1174/