Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen
In der Förderbekanntmachung wird dazu angeführt: "Die Heilmittel-Richtlinien heben als Grundsatz die Eigenverantwortung der Versicherten für eine gesundheitsbewusste Lebensführung hervor. So soll beispielsweise vor jeder Verordnung von Heilmitteln aufgrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit geprüft werden, ob das angestrebte Behandlungsziel auch durch eigenverantwortliche Maßnahmen der Patientin oder des Patienten (z. B. nach Erlernen eines Eigenübungsprogramms oder durch eine Änderung der Lebensführung) erreicht werden kann. Sofern dies der Fall ist, haben diese Maßnahmen Vorrang gegenüber einer Heilmittelverordnung. Neben der Abwägung vor einer Verordnung von Heilmitteln, soll auch im Rahmen einer Bewegungstherapie – beispielsweise in Form einer Übungsbehandlung, Krankengymnastik, gerätegestützten Krankengymnastik oder Manuellen Therapie – das Erlernen von Eigenübungsprogrammen im Vordergrund stehen.
Zur tatsächlichen Umsetzung und Wirkung von Eigenübungsprogrammen in der Heilmittelversorgung ist bislang wenig bekannt. Es soll untersucht werden, ob die Heilmittelversorgung auch unter Ressourcengesichtspunkten durch Eigenübungsprogramme effektiver und effizienter gestaltet werden kann, indem Patientinnen und Patienten bei geeigneten Indikationen stärker als bisher eigenständig üben und trainieren und damit den Erfolg der Heilmittelbehandlung maßgeblich selbst beeinflussen, sowie aktiv dazu beitragen, den Krankheitsverlauf zu verkürzen...."
Die vollständige Bekanntmachung lesen Sie hier:
https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/409/2024-06-21_Foerderbekanntmachung_VSF_themenspezifisch_2024.pdf
Die Antragsfrist endet am 22. Oktober 2024.
Weitere Informationen unter https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.52