Ergotherapeutische Leistungen mit einer Blankoverordnung können rückwirkend ab dem 01.04.2024 für Versicherte der PBeaKK der Gruppe A abgerechnet werden. Dafür wurde die Preisliste „Vertragspreise PBeaKK BlankoVO Ergotherapie ab 01.04.2024“ vereinbart.
Für alle ergotherapeutischen Leistungen mit einer Blankoverordnung ab dem 01.06.2024 gilt die Preisliste „Vertragspreise PBeaKK BlankoVO Ergotherapie ab 01.06.2024“. Das bedeutet, diese Vergütungssätze für Behandlungen (Therapietermine) können ab dem 01.06.2024, auch bei bereits laufenden Blankoverordnungen, abgerechnet werden (Splittingverfahren).
Die „Vertragspreise PBeaKK BlankoVO Ergotherapie ab 01.04.2024“ sowie die „Vertragspreise PBeaKK BlankoVO Ergotherapie ab 01.06.2024“ und weitere Erläuterungen erhalten DVE-Mitglieder mit eigener Praxis wie gewohnt persönlich per E-Mail.
Sie finden die Preislisten auch auf der DVE-Homepage:
https://dve.info/downloads/preisvereinbarungen
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