Achtung, nur für kurze Zeit: der DVE führt eine Umfrage durch, die sich mit der Langzeitverordnung für Unfallverletzte befasst. Die Umfrage richtet sich an Ergotherapeut:innen mit eigener Praxis bzw. mit Tätigkeit im ambulanten Bereich der Heilmittelversorgung.
Bei den Unfallkassen haben die verordnenden Ärzt:innen die Möglichkeit, sogenannte Langzeitverordnungen für Ergotherapie mit einer Dauer von 6 Monaten auszustellen. Mit der Überarbeitung des Vertrages sowie der Anpassung des Verordnungsformulars ist seit April 2023 bei einer Langzeitverordnung vor Therapiebeginn eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Erfolgt die Genehmigung nicht innerhalb der 14-tägigen Beginnfrist, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Mit Ihrer Hilfe möchten wir uns ein Bild über den Ablauf des Verfahrens machen.
Bitte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage, es dauert nur wenige Minuten. Hier mitmachen!