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FEHLERTEUFEL

 

Der DVE hat mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) aufgrund der Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze für den Bereich Ergotherapie eine Anpassung der Vergütungspreise vereinbart. Ab dem 01.10.2024 gelten für die direkte Abrechnung für Versicherte der Gruppe A (Sachleistungsprinzip) die neuen Preise. Auch hier gilt der Tag der Leistungserbringung für die Gültigkeit der neuen Preise (Splittingregel).

DVE-Mitglieder mit eigener Praxis erhalten separat die neue Preisliste PBeaKK mit Informationen, welche per E-Mail zugesendet werden. Außerdem finden Sie zeitnah die neue Preisliste auch auf der Homepage unter Donwloads/ Preisvereinbarungen.

Nach wie vor können Sie unkompliziert und rechtssicher Ihre erbrachten Leistungen nach der neuen Vergütungsvereinbarung direkt mit der PBeaKK abrechnen (Sachleistungsprinzip).
Sollten Sie sich aber dafür entscheiden, selbst kalkulierte private Preise mit Versicherten der Gruppe A der PBeaKK zu vereinbaren, dann ist zu beachten, dass die Versicherten durch Sie über die Abrechnung als Selbstzahler aufgeklärt werden müssen (vor allem, dass die Versicherten gegebenenfalls selbst Aufzahlungen zu leisten haben).