Heilkunde umfasst berufsmäßige Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, die Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Risiken bergen können. Eigenverantwortliche Heilkundeausübung ist Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen vorbehalten. Heilmittelerbringende benötigen eine ärztliche Verordnung oder eine sektorale Heilpraktikererlaubnis, um selbstständig tätig zu werden. Diese Erlaubnis erweitert nicht die Befugnisse, sondern ermöglicht die eigenverantwortliche Ausübung erlernter Methoden. Für nichtheilkundliche Zusatzleistungen gelten andere vertragliche Regelungen. Die Einstufung als heilkundlich oder nichtheilkundlich muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der Maßnahme und des Gesundheitszustands der Klient:innen erfolgen.
Informationen enthält das neue Merkblatt „Heilkundlichkeit von Ergotherapie, Sektorale Heilpraktikererlaubnis, Zusatzleistungen“ für DVE-Mitglieder. Außerdem bietet der DVE am 11. Dezember 2024 einen Webtalk mit der Verbandsjustitiarin zu allen (medizin)rechtlichen Fragen rund um dieses komplexe und zugleich spannende Thema an mit der Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch.