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FEHLERTEUFEL

 

Am 22. November 2024 hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) den Bundesrat passiert. Mit diesem letzten Schritt ist das Gesetz beschlossen und die Umsetzung steht an.

Mit dem KHVVG ist die Bedeutung der Finanzierung über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRGs) deutlich gesunken. Ein wesentliches und neues Element des KHVVG ist das Konzept der Leistungsgruppen. Erfüllt ein Krankenhaus alle Kriterien einer Leistungsgruppe, erhält es für die jeweilige Leistungsgruppe eine sogenannte Vorhaltevergütung. Bisher sind therapeutische Leistungen dort (im Gegensatz zu dem ursprünglich Leistungsgruppenkonzept aus NRW) nicht enthalten.

Die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und der entsprechenden Qualitätsmerkmale werden von Bund und Ländern verantwortet. Die Inhalte bzw. Empfehlungen dazu soll ein neu einzurichtender und gesetzlich verankerter Ausschuss erarbeiten. Die Besetzung des Ausschusses ist ebenfalls gesetzlich definiert. Der Ausschuss kann jederzeit zudem Sachverständige (punktuell) hinzuziehen, die nur zu bestimmten Themenfeldern Empfehlungen abgeben. Der Ausschuss wird darüber entscheiden, ob und wenn ja, welche therapeutischen Leistungen in den Leistungsgruppen empfohlen werden. Die Beteiligung an dem Ausschuss ist eine zentrale Forderung des Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen BiG und damit auch des DVE.