Eine wichtige Neuerung: Wenn ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) ein Hilfsmittel empfiehlt, soll die Krankenkasse den Antrag in der Regel ohne weitere Prüfung genehmigen und die medizinische Notwendigkeit anerkennen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Empfehlung nicht älter als drei Wochen ist. Auf diese Änderung wies der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hin.
Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher. Zwar stellt diese Regelung eine kleine Verbesserung für Menschen mit komplexen Behinderungen dar, doch sie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach wie vor viel zu wenige MZEB gibt.
Mehr dazu unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-gesundheitsversorgung-1042024.