FEHLERTEUFEL
Flexibilität und Verantwortung in Therapie und Praxisorganisation
Freitag, 30. Oktober 2020
Mit der Blanko-Verordnung für bestimmte Diagnosen hält ein Stück therapeutische Freiheit Einzug in die Praxen – doch auch viel Verantwortung für Praxisabläufe und Wirtschaftlichkeit. Das Seminar zeigt Handlungsmöglichkeiten für Therapie und Organisation.
Die Blanko-Verordnung war viele Jahre lang eine Forderung der Heilmittelverbände: Ohne das enge Korsett der Regeln aus der Heilmittel-Richtlinie (samt Heilmittelkatalog) soll die Blanko-Verordnung die Qualität der Therapie verbessern und die Therapeuten unabhängiger von ärztlichen Vorgaben machen. Das trägt auch zu einer gleichberechtigten Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft bei. Gleichzeitig wird damit mehr Verantwortung an die Ergotherapiepraxen übertragen: für die Therapie selbst, aber auch für Wirtschaftlichkeit und Praxisorganisation. Keine Angst vor leeren Blättern: Das Seminar zeigt Chancen und Risiken und will dazu beitragen, dass die Ergotherapie dieser Herausforderung gewachsen ist.
Die Inhalte:
Die Teilnehmer lernen die Abläufe der Blankoverordnung und die Chancen für die Versorgung der Klienten kennen. Gleichzeitig wird vermittelt, mit welchen Neuerungen dies - über die Therapie hinaus - verbunden ist, wo Risiken liegen und welche Veränderungen zu bewältigen sind. Die Blanko-Verordnung kann zum Erfolgsmodell für die Praxis werden – bewusste Handhabung vorausgesetzt.
Gebühren für DVE Mitglieder | 180 € |
Gebühren für andere | 350 € |
In der Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen enthalten: Teilnahme an der Fortbildung, Teilnahmeunterlagen, Pausengetränke
Fortbildungspunkte:
Seminarnummer: 20-10-BlVo
Vom Teilnehmer mitzubringen:
Basiswissen zur eigenen Praxis (z.B. aus den Existenzgründer-Seminaren des DVE) – empfohlene Lektüre: Indikationskatalog Ergotherapie. Schulz-Kirchner Verlag
9:00-16:30 Uhr