
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet
Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedet. Das Gesetz enthält unter anderem Verbesserungen in der hausärztlichen Versorgung sowie kleinere Fortschritte bei der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen.
Eine wichtige Neuerung: Wenn ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) ein Hilfsmittel empfiehlt, soll die Krankenkasse den Antrag in der Regel ohne weitere Prüfung genehmigen und die medizinische Notwendigkeit anerkennen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Empfehlung nicht älter als drei Wochen ist. Auf diese Änderung wies der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hin.
Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher. Zwar stellt diese Regelung eine kleine Verbesserung für Menschen mit komplexen Behinderungen dar, doch sie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach wie vor viel zu wenige MZEB gibt.
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