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FEHLERTEUFEL

 

Seit dem 01.01.2007 gilt für alle niedergelassenen Heilmittelerbringer (Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister) mit eigener (Kassen-) Zulassung nach § 125 Abs. 2 SGB V (Zugelassene/r) sowie für die fachliche Leitung der zugelassenen Einrichtung oder Zweigstelle eine Fortbildungsverpflichtung (Fobi-Pflicht). Die Fobi-Pflicht geht zurück auf das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG).

Ziel der Fobi-Pflicht ist es, dass die an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten/innen sich aus Gründen der Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Die Fobi-Pflicht wurde in mehreren Verhandlungsrunden zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. (BHV) vereinbart. Zur Umsetzung der Fobi-Pflicht wurde ein Punktesystem eingeführt. Gefordert sind 60 Fortbildungspunkte (FP) innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren, wobei ein FP einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten entspricht.

Nähere Informationen zur Fobi-Pflicht enthält das pdf Merkblatt MB 47 SO (168 KB)

Bei vielen Veranstaltungen der DVE AKADEMIE haben Sie die Möglichkeit, Fortbildungspunkte zu erwerben. Die Veranstaltungen der DVE AKADEMIE finden Sie hier.