Was ist die UN-BRK? Begriffserklärung
Die UN-BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, über die Menschenrechte von Personen mit Behinderungen mit dem Zweck, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion 2010, S. 10) (1).
Staaten, die die UN-BRK unterschreiben und ratifizieren wie Deutschland, verpflichten sich zu ihrer Umsetzung. Von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben insgesamt 164 die UN-BRK unterschrieben und 182 diese ratifiziert (Stand 07/2021) (2). Das bedeutet, dass die UN-BRK von diesen Ländern auch innerstaatlich als verbindlich und rechtsgültig anerkannt wird.
Die UN-BRK stellt in doppelter Hinsicht einen Paradigmenwechsel für die Ergotherapie dar:
- Es geht um eine menschenrechtliche Perspektive auf Behinderungen.
- Ihr liegt ein soziales Modell von Behinderung zugrunde und kein medizinisches.
Aktionsplan des DVE
Der DVE sieht im professionellen Handeln der Ergotherapie eine besondere Verantwortung, um die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft mitzugestalten. In diesem Bewusstsein leistet der DVE mit seinen Aktivitäten und einem eigenen Aktionsplan einen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK.
Der erste DVE Aktionsplan wurde von der Delegiertenversammlung des DVE in einem intensiven Austauschprozess erarbeitet, bevor dieser im Mai 2012 veröffentlicht wurde (Quelle/ Download Aktionsplan). Er konzentriert sich auf 11 der 50 UN-BRK-Artikel und umfasst vier Handlungsfelder, die exemplarisch aufzeigen welchen Beitrag der DVE und Ergotherapeut:innen zur Umsetzung der UN-BRK leisten, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.
Aktuell wird der DVE Aktionsplan von der DVE-Projektgruppe „Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-BRK“ überarbeitet. In diesen Prozess sind alle Ergotherapeut:innen eingeladen, sich aktiv zu beteiligen. Ebenso sind Fragen, Rückmeldungen oder Good-Practice-Beispiele herzlich willkommen.
Kontakt:
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