FEHLERTEUFEL
Mittwoch, 19. März 2025
Über welche Daten und Informationen von Klient:innen müssen Ergotherapeut:innen Stillschweigen bewahren? In welchen Situationen ist eine Offenbarung gegenüber Dritten zulässig oder sogar verpflichtend? Wie unterscheiden sich dabei Datenschutz und berufliche Schweigepflicht? Welche Folgen haben unzulässige Offenbarungen? Und wie können Ergotherapeut:innen den Praxisalltag in Bezug auf Datenschutz und Schweigepflicht rechtssicher gestalten (z.B. bei Kindeswohlgefährdung oder drohender Verwahrlosung von Klient:innen)?
Mit Hilfe von Fallbeispielen führt das Seminar durch ein herausforderndes Rechtsgebiet mit der Möglichkeit von Diskussion und individuellen Fragen.
2 x 45 Min.
Gebühren für DVE Mitglieder | 30 € |
Gebühren für andere | 70 € |
Fortbildungspunkte: 2
Seminarnummer: 2503-ODSSc
18:30 - 20:00 Uhr