Am Anfang stand der Dank des Vorstandes an Dr. Kühne, MdB, denn der Koalitionsvertrag enthält bereits die Festlegung, dass die Ausbildung in den Heilmittelberufen schnellstmöglich schulgeldfrei gestellt wird. Dies war und ist eine der Kernforderungen des Berufsstandes.
Die Entwicklung der Vergütung auf Basis des HHVG ist erfreulich: Vergütungserhöhungen von bis zu 30% über drei Jahre (2017-2019) sind die Regel und machen die Heilmittelberufe deutlich attraktiver.
Einvernehmlich bestand die Meinung, dass sich in dieser Anpassungsperiode weitere, deutliche Vergütungserhöhungen ab 2020 anschließen müssen. Hier muss der Gesetzgeber rechtzeitig handeln.
Noch der inhaltlichen Ausgestaltung bedarf die Festlegung im Koalitionsvertrag, „für die zukünftigen Herausforderungen die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen.“ (Zeile 4682 ff, Seite 101 des Koalitionsvertrages) Dies setzt voraus, dass mehr Kompetenzen von den Ärzten z.B. auf die Heilmittelberufe zu übertragen sind. Auch dies entspricht einer alten Kernforderung des Berufsstandes, der mit dem Modell des Direktzugangs (Direct Access) international bewährte Lösungsvorschläge anbietet. Dr. Kühne und der Vorstand des SHV waren sich einig, dass die Diskussion zwischen Politik und Berufsstand über konkrete Maßnahmen nun unverzüglich beginnen muss, damit die Ergebnisse der Diskussion in die ohnehin anstehende Novellierung der Berufsausbildungsgesetze einfließen können.