Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.
Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.
Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.
Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.