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FEHLERTEUFEL

 

Bei den Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe handelt es sich eher um kleine Ausbildungsstätten, die mehrheitlich von privaten Bildungsträgern geführt werden. Bildungseinrichtungen sind in ihrer fachlichen und sachlichen Ausstattung keineswegs immer gleichermaßen gut und aktuell ausgestattet. Insbesondere in der Bereitstellung von digitalem Unterricht zeigen sich jetzt massive Lücken. Nicht jede Schule ist gut gerüstet, um den Unterricht von analog auf digital umzustellen, und nicht alle Lehrenden und Lernenden sind darauf vorbereitet. Der aus der Not heraus entstehende Druck, digitalen Unterricht anbieten zu müssen, verdeckt, dass die Umsetzung guter Online-Kurse spezielle Kenntnisse, viel Vorbereitung und finanzielle Mittel braucht. Er verdeckt aber auch, dass sich nicht alle Ausbildungsbestandteile von Präsenz- auf Online-Formate umstellen lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Schulen in etlichen Bundesländern vom Digitalpakt ausgeschlossen sind.

Unterschiedliche länderrechtliche Regelungen in Bezug auf die Anrechnung von Ausfallzeiten, auf die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Prüfung, vor allem aber hinsichtlich der praktischen Ausbildung, machen den Beteiligten zu schaffen. Die jeweils anders geartete Einschätzung der Bundesländer im Zusammenhang mit der Systemrelevanz der Heilmittelerbringer führte zu Praxisschließungen und Betretungsverboten für Lernende und Lehrende. Als besonders problematisch erweist sich zudem, dass die praktische Ausbildung an das ehrenamtliche Engagement der Berufsangehörigen gebunden ist. Bestehende Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Praxisort sind kaum mehr belastbar und werden in dieser besonderen Situation aufgekündigt oder eingestellt – auch für die noch ausstehenden Ausbildungsabschnitte. Mancherorts wurde die praktische Ausbildung deshalb komplett ausgesetzt.

Die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen basieren auf den Berufsgesetzen des Bundes und ihren entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APrV). Sie bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Insbesondere für die praktische Prüfung wird es erforderlich werden, Optionen zu finden, mit denen die vorgegebenen Anforderungen kompensiert werden können. Flexible Lösungen sind gefragt. Vorstellbar sind zum Beispiel Prüfungen mit Simulationspatienten in der Physiotherapie. Andere Berufe brauchen andere Lösungen. Wichtig ist, trotz aller föderalen Strukturen, bundesweite Standards (im Sinne der APrV) beizubehalten und keine willkürlichen und schnellen Entscheidungen zu treffen.

Abschließend sei gesagt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Schulen zwar vor ganz neue Herausforderungen stellen, die so weder absehbar noch vorab lösbar waren. Allerdings legen manche Auswirkungen auch nur offen, was schon zuvor als Herausforderung, Problem oder gar Defizit bekannt war bzw. bekannt hätte sein können.
Die Bildungsverantwortlichen der Berufsverbände stehen zur Verfügung, ihre Expertise und Erfahrungen aktiv einzubringen, um an einer solchen Lösung mitzuwirken.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV)
Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation nach § 125 SGB V die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt steht der SHV für rund 90 Prozent des Gesamtumsatzes im Heilmittelbereich und vertritt mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.