Für die Finanzierung von Stellen in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Diätetik in Kliniken gebe es bisher keine eigene Regelung, allenfalls indirekt durch die Festschreibung von therapeutischen Leistungen innerhalb von Komplexleistungen im Rahmen einzelner Fallpauschalen, so Birthe Hucke vom Deutschen Verband Ergotherapie (DVE). Darüber hinaus fehle ein verbindlicher Personalschlüssel.
Das Thema Stellenfinanzierung und Finanzierung therapeutischer Leistungen in Kliniken steht nicht direkt im Zusammenhang mit dem Pflegebudget bzw. den aktuell angestrebten Änderungen. „Bei einer grundlegenden Überarbeitung - oder besser noch Abschaffung - des aktuellen DRG-Systems sollte eine eigene finanzielle Regelung für den Bereich der medizinisch-therapeutischen Berufsgruppen etabliert werden. Wichtig ist es, die Bedarfe im Bereich der therapeutischen Berufsgruppen in diesem längst überfälligen Umstrukturierungsprozess zu berücksichtigen“, betont Heidemarie Büchner vom Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V.(dbl).
„Neben der Finanzierung von therapeutischen Leistungen im stationären Bereich sollten hierbei Qualitätsaspekte im Sinne einer optimierten Versorgung der Patientinnen und Patienten im Fokus stehen“, betont Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND). „Die Potenziale der therapeutischen Versorgung sind längst noch nicht ausreichend in der aktuellen Versorgung verankert. Das muss sich ändern!“, so Rädlein.
Kontakt:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
Deutscher Verband für Physiotherapie e.V. (PHYSIO-DEUTSCHLAND)
Verband der Diätassistenten e. V. (VDD)
Rückfragen an: Heidemarie Büchner, dbl, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen, E-Mail: