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FEHLERTEUFEL

 

Köln, 30. September 2016. Die Verbände der Heilmittelerbringer, zu denen u.a. Physiotherapeuten und Ergotherapeuten gehören, fordern seit Langem die Möglichkeit für Patienten, sich ohne vorherige ärztliche Verordnung von Therapeuten behandeln zu lassen. Dies würde zudem die Verantwortung des entsprechenden Behandlers stärken. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2016 dafür ausgesprochen, in entsprechenden Modellvorhaben die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeit zu erproben. Ein Entschließungsantrag plädiert dafür, in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) eine entsprechende Regelung vorzusehen.

Hier knüpft die Meinungsbildung an einen kürzlich gefassten einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu diesem Thema an.

Aktuell sieht der HHVG-Gesetzentwurf Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber noch weiter zu stärken, bedarf es der jetzt geforderten Modifikation im Gesetz.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Argumentation der Länderkammer, dass es ein Ziel dieser Regelung sein muss, die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung einzubeziehen, um so eine optimale Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.:
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 70.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK) und ein ergotherapeutischer Verband (DVE) den SHV. Mehr Informationen zum

Spitzenverband gibt es unter www.shv-heilmittelverbaende.de