FEHLERTEUFEL
Das Seminar ist ausgebucht.
Samstag, 12. Oktober 2024
Für die erfolgreiche Abrechnung der ergotherapeutischen Verordnungen müssen diese den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie und den Verträgen mit den Kostenträgern entsprechen. Das Prüfen jeder Verordnung und die Korrekturen von Fehlern werden im Seminar erläutert und an Fallbeispielen geübt.
Solange Ergotherapeut:innen ausschließlich auf der Grundlage ärztlicher Verordnung arbeiten können, ist die Durchführung der Therapie und die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nur auf Grundlage einer korrekten und vollständigen Verordnung möglich. Hier unterliegen alle dafür zugelassenen Einrichtungen und Praxen der sogenannten Prüfpflicht, bestätigt durch ein Urteil des Bundessozialgerichts. Wie eine korrekte und vollständige Heilmittelverordnung aussieht, wird übergeordnet durch die Heilmittelrichtlinie und im Einzelnen durch die Verträge und deren Anlagen mit dem GKV-Spitzenverband vorgegeben.
Im Weiteren werden im ambulanten Bereich Verordnungen von Versicherten der Unfallkassen (DGUV/SVLFG) bearbeitet und abgerechnet. Hierzu gibt es ebenfalls vertragliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Last but not least gibt es auch Wissenswertes zu privaten Verordnungen.
Das Seminar vermittelt die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zu den ergotherapeutischen Verordnungen. Im Einzelnen werden die Handlungsoptionen für die Ergotherapeut:innen aufgezeigt, um eine Prüfroutine im Betrieb zu implementieren und die für Korrekturen und die Abrechnung notwendigen Schritte zu kennen. An Fallbeispielen wird das erworbene Wissen direkt erprobt.
8 x 45 Min.
Gebühren für DVE Mitglieder | 140 € |
Gebühren für andere | 240 € |
Fortbildungspunkte: 8
Seminarnummer: 2410-OPrüf
Weiterführende Literatur
09:00 - 16:30 Uhr