FEHLERTEUFEL
Das Seminar ist ausgebucht. Anmeldung nur noch auf Warteliste möglich.
Samstag, 30. November 2024
Seit 01.04.2024 ist es den Verordnenden möglich, Blankoverordnungen auszustellen und Ergotherapeut:innen haben eine größere Flexibilität und mehr Verantwortung in der Durchführung und Gestaltung der Therapie.
Der Vertrag gemäß § 125a SGB V regelt die Einzelheiten in der Umsetzung auf Grundlage von Gesetz und Heilmittelrichtlinie. Das Seminar vermittelt die Inhalte des Vertrags und gibt Tipps für den Praxisalltag.
Das Seminar ist für Praxisleitungen und -inhabende, sowie Ergotherapeut:innen mit Tätigkeit im ambulanten Bereich.
Seit 01.04.2024 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Blankoverordnung in der Regelversorgung ausstellen. Diese Möglichkeit besteht für Klient:innen mit Diagnosen, die den ergotherapeutischen Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 zugeordnet werden.
Im Rahmen der Blankoverordnung entscheiden die Ergotherapeut:innen über die Art des Heilmittels, die Dauer des einzelnen Behandlungstermins und die Frequenz. Die Ergotherapie ist damit der erste Heilmittelbereich, der die gesetzlich ermöglichte erweiterte Versorgungsverantwortung im Regelbetrieb umsetzt.
Und darüber entscheiden die Ergotherapeut:innen im Verlauf einer Blankoverordnung:
Zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Mengenausweitung wird die Menge der Zeitintervalle mit einem Ampelsystem reguliert.
Im Seminar werden neben den positiven Auswirkungen auf die Therapie, deren Ergebnisse und das gesamte Berufsbild Ergotherapie, auch die Herausforderungen im Praxisalltag mit der Blankoverordnung dargestellt.
4 x 45 Min.
Gebühren für DVE Mitglieder | 50 € |
Gebühren für andere | 90 € |
Fortbildungspunkte: 4
Seminarnummer: 2411-OBVer
Weiterführende Literatur
09:00 - 13:00 Uhr