Zur Neuordnung und Stärkung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen
Schon 2017 hatte die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass die therapeutischen Gesundheitsfachberufe „zwingend“ einer Reform bedürfen um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Bereits Ende 2019 möchte die eingesetzte Bund-Länder AG ein Eckpunkte-Papier vorlegen, das grundlegend für die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe sein soll. Erstmalig wurden jetzt - neben vielen anderen Verbänden - auch die Berufsverbände der betroffenen Berufe zu wichtigen Themenstellungen befragt.
Zu folgenden sechs Fragekomplexen haben wir umfangreich Stellung bezogen und uns deutlich positioniert:
1. Berufsgesetze (Modernisierungsbedarf, Ausbildungsziel, gemeinsames Heilberufegesetz…)
2. Ausbildung (Kompetenzen, interprofessionelle Lehre, vorbehaltene Tätigkeit)
3. Kompetenzerweiterung (neue Aufgaben, Delegation, Substitution, neue Berufsausbildungen)
4. Akademisierung (Voll- /Teilakademisierung, Einfluss auf Absolventenzahlen…)
5. Lehrpersonal (Qualifikation Lehrende, Praxisanleiter, Fortbildungspflicht, Vorgaben…)
6. Finanzierung (Sicherstellung, Schulgeld, Ausbildungsvergütung
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.
Ergotherapeutengesetz - ErgThG und Ergotherapeuten- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV
Die bundesweit geltenden gesetzlichen Grundlagen für die Ergotherapie-Ausbildung das "Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG)" sowie die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV)" sind veraltet. Der DVE hat Vorlagen zur Novellierung dieser gesetzlichen Grundlagen erarbeitet.