DVE-Positionspapier zur Modellklausel für die Ergotherapie-Ausbildung
Seit 2009 werden berufsqualifizierende Studiengänge in den Therapieberufen erprobt. Rechtliche Grundlage hierfür sind die sogenannte Modellklauseln in den Berufsgesetzen, zum Beispiel § 4 Ergotherapeutengesetz (ErgThG). Obwohl der Nutzen der hochschulischen Ausbildungen zum jetzigen Zeitpunkt nachweisbar ist und alle bisherigen Evaluationsergebnisse zu positiven Ergebnissen führten, wurde die Modellphase 2016 verlängert. Die zweite Phase der Modellphase wurde auf Ende 2021 festgelegt.
Mit dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vom Oktober 2020, steht eine erneute Verlängerung bis 2026 zur Diskussion. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 12. April 2021 haben der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und der Hochschulverbund für Gesundheit (HVG) deshalb gefordert, die überfällige Ausbildungsreform nicht weiter zu verzögern und die überfällige Novellierung der Berufsgesetze in der nächsten Legislatur endlich anzugehen.
Aus Sicht des DVE besteht dringender Handlungsbedarf bei der überfälligen Weiterentwicklung der Therapieberufe, insbesondere in der Verortung der Ausbildung, aber auch in der Anpassung an internationale und europäische berufsspezifische Standards , sowie zeitgemäßen Konzepten der Erwachsenenbildung.
Das Positionspapier kann hier abgerufen werden.